Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten stark. Es gibt die Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über eine Vergütungsvereinbarung. Hierzu wird entweder eine Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung vereinbart. In einem ersten Gespräch kläre ich Sie selbstverständlich - soweit wie möglich - über die auf Sie zukommenden Kosten auf.
Für die Erstberatung berechne ich in der Regel 190,00 Euro (inkl. MwSt). Bei Übernahme des Mandats können diese Kosten regelmäßig auf die Vergütung angerechnet werden.
Es gibt für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.
Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein.
Es fällt für die Erstberatung für Sie dann nur noch eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro (RVG VV 2500) an.
Menschen mit Wohnsitz in Berlin finden hier weitere Infos.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kommt eine Kostenübernahme in Frage. Gerne stelle ich einen entsprechenden Antrag für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie allerdings, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel lediglich die gesetzlichen Gebühren nach RVG tragen - ggf. darüber hinausgehendes Honorar muss von Ihnen selbst getragen werden. Auch darüber kläre ich Sie im Erstgespräch gerne auf.
Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten stark. Es gibt die Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder über eine Vergütungsvereinbarung. Hierzu wird entweder eine Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung vereinbart. In einem ersten Gespräch kläre ich Sie selbstverständlich - soweit wie möglich - über die auf Sie zukommenden Kosten auf.
Für die Erstberatung berechne ich in der Regel 190,00 Euro (inkl. MwSt). Bei Übernahme des Mandats können diese Kosten regelmäßig auf die Vergütung angerechnet werden.
Es gibt für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei den Anwaltskosten zu bekommen.
Für ein erstes Beratungsgespräch können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte überprüfen Sie zunächst selber die Voraussetzungen und holen Sie sich vor dem ersten Beratungsgespräch bei dem Amtsgericht Ihres Bezirks einen sog. Beratungshilfeschein.
Es fällt für die Erstberatung für Sie dann nur noch eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro (RVG VV 2500) an.
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